Wien (PK) – Zwei weitere internationale Abkommen beschäftigten heute den Nationalrat. Mehrheitliche Zustimmung gab es dabei für das Rahmenabkommen zwischen der EU und der Mongolei, das die bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit fördern soll. Enthalten sind weiters rechtliche Verpflichtungen für die Mongolei in den Bereichen Menschenrechte und zur Bekämpfung des Terrorismus und von Massenvernichtungswaffen. Das Abkommen umfasst Zielsetzungen und Standards für nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung und zur Kooperation in handels- und investitionsbezogenen Bereichen, sowie in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Abgeordneten äußerten sich durchwegs zustimmend. Das Abkommen stelle insgesamt auch einen weiteren wichtigen Schritt zu einem stärkeren politischen und wirtschaftlichen Engagement der EU in Ostasien dar. Sie hoben vor allem die, wenn auch sehr junge, grundsätzlich positive Entwicklung der Mongolei und den erkennbaren Aufschwung und damit Marktchancen für österreichische Unternehmen, aber auch die sichtbare Verbesserung der Menschenrechtssituation hervor. Beispielsweise im Bereich der erneuerbaren Energie gäbe es wirtschaftlich interessante Perspektiven, so Rouven Ertlschweiger (V), der insgesamt für österreichische Unternehmen gute Marktchancen und eine Win-win-Situation sieht. Für Christine Muttonen (S) ist das Abkommen eine gute Basis für Dialog und friedliche Kooperation im Sinne einer gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Weiterentwicklung, die für beide Seiten sehr positiv sein kann. Auch für Harald Troch (S) ist die Mongolei ein Hoffnungsträger für die österreichische Industrie, das gehe Hand in Hand mit der Unterstützung der Weiterentwicklung der Demokratie und der Menschenrechte.

Ebenfalls als unterstützenswert, um den Aufschwung in der Mongolei und rechtsstaatliche Prinzipien zu befördern, befindet Andreas Karlsböck (F) das Abkommen. Er setzt sich aber darüber hinaus für ein vermehrtes Engagement in Aufschwung-Ländern ein, zum Beispiel durch Mittel für Entwicklungs-Projekte an Vereine, Stiftungen oder NGOs. Tanja Windbüchler-Souschill (G) sieht neben der Verbesserung der Rechtsgrundlage durch das Abkommen aber auch Handlungsbedarf. Insgesamt will sie mehr wirtschaftliche Anreize setzen, statt etwaige Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit bei Problemen im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vorzunehmen. Gegen eine „Doppelzüngigkeit“ sprach sich Robert Lugar (T) aus, der die Einhaltung von Menschenrechten in der Mongolei einfach für Verbesserungen beim Handel und für wirtschaftliche Perspektiven über Bord geworfen sieht.

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(Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 676 vom 15.06.2016)